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*Den Preisvorteil von 25 € erhalten Sie einmalig ab einem Einkaufswert von 149 € exklusiv bei Vorlage des Gutscheins und Ihrer WÖHRL CARD bis zum 24.11.24 auf eine große Auswahl nicht reduzierter Artikel in Ihrer WÖHRL Filiale oder unter woehrl.de mit dem Code 25FHW24. Von der Aktion ausgenommen sind WÄSCHE, STRÜMPFE sowie die Marken BUGATTI, BYREDO, CHARMLINE, CREED, DESOTO, DIPTYQUE, FUCHS SCHMITT, GÖTTMANN, ICEPEAK, JOOP! Gürtel und Handschuhe, KHUJO, KILLTEC, KJ BRAND, LASCANA, LIDEA, LIEBESKIND, LLOYD, LUHTA, MAIER SPORTS, MARC O‘POLO, MARC O'POLO DENIM, MARIE JO, MONARI, MONTI, MUNICH FREEDOM, OLYMP, P.A.C., PRIMA DONNA, RAGMAN, RUKKA, STRELLSON, THE FOX, VAUDE, WATERCULT, ZIENER sowie der G-NOS der Marken BRAX, CARL GROSS, CG ¬– CLUB OF GENTS und MAC, gekennzeichnete Artikel und Partnerfirmen. Markenabweichungen unter woehrl.de möglich. Pro Einkauf ist ein Gutschein einlösbar. Detaillierte Informationen unter woehrl.de/faqs. Nicht kombinierbar mit anderen WÖHRL Aktionen und nicht gültig auf bereits getätigte Einkäufe. Er ist ferner nicht für Änderungen, andere Service- und Dienstleistungen sowie auf Bücher gültig. Der Kauf von Geschenkkarten ist ausgenommen. Bei Umtausch wird nur der tatsächlich bezahlte Betrag erstattet.

**Den Preisvorteil von 50 € erhalten Sie einmalig ab einem Einkaufswert von 299 € exklusiv bei Vorlage des Gutscheins und Ihrer WÖHRL CARD bis zum 24.11.24 auf eine große Auswahl nicht reduzierter Artikel in Ihrer WÖHRL Filiale oder unter woehrl.de mit dem Code 50FHW24. Von der Aktion ausgenommen sind WÄSCHE, STRÜMPFE sowie die Marken BUGATTI, BYREDO, CHARMLINE, CREED, DESOTO, DIPTYQUE, FUCHS SCHMITT, GÖTTMANN, ICEPEAK, JOOP! Gürtel und Handschuhe, KHUJO, KILLTEC, KJ BRAND, LASCANA, LIDEA, LIEBESKIND, LLOYD, LUHTA, MAIER SPORTS, MARC O‘POLO, MARC O'POLO DENIM, MARIE JO, MONARI, MONTI, MUNICH FREEDOM, OLYMP, P.A.C., PRIMA DONNA, RAGMAN, RUKKA, STRELLSON, THE FOX, VAUDE, WATERCULT, ZIENER sowie der G-NOS der Marken BRAX, CARL GROSS, CG ¬– CLUB OF GENTS und MAC, gekennzeichnete Artikel und Partnerfirmen. Markenabweichungen unter woehrl.de möglich. Pro Einkauf ist ein Gutschein einlösbar. Detaillierte Informationen unter woehrl.de/faqs. Nicht kombinierbar mit anderen WÖHRL Aktionen und nicht gültig auf bereits getätigte Einkäufe. Er ist ferner nicht für Änderungen, andere Service- und Dienstleistungen sowie auf Bücher gültig. Der Kauf von Geschenkkarten ist ausgenommen. Bei Umtausch wird nur der tatsächlich bezahlte Betrag erstattet.

Erklärung zur Unternehmensführung

 

Geschlechterquote und Festlegung von Zielgrößen für den Frauenanteil im Aufsichtsrat, Vorstand und in Führungspositionen

Geschlechterquote
Mit dem "Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst" vom 24. April 2015 wurden börsennotierte oder mitbestimmte Unternehmen verpflichtet, Zielgrößen für den Frauenanteil im Vorstand, in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands sowie im Aufsichtsrat festzulegen.

Zur Erfüllung dieser gesetzlichen Vorgaben haben Aufsichtsrat und Vorstand der Rudolf Wöhrl SE Folgendes beschlossen:

a) Zielgröße für den Aufsichtsrat

Für den Zeitraum ab dem 1. Mai 2017 hat der Aufsichtsrat im Hinblick darauf, dass er auf die Wahl der Arbeitnehmervertreter keinen Einfluss hat, eine Zielgröße von 50 % für den Frauenanteil auf Seiten der Anteilseignervertreter festgelegt. Zur Erreichung der Zielgröße wurde eine Frist bis zum 30. Juni 2022 festgelegt. Zum Zeitpunkt der Festlegung der Zielgröße betrug der Frauenanteil im Gesamtaufsichtsrat 33,33 % und unter den Anteilseignervertretern 50 %.

b) Zielgröße für den Vorstand

Für den Zeitraum ab dem 1. Mai 2017 hat der Aufsichtsrat für den Frauenanteil im Vorstand eine Zielgröße von 0 % und eine Frist zu deren Erreichung bis zum 30. Juni 2022 festgelegt. Bei Festlegung der Zielgröße betrug der Frauenanteil im Vorstand 0 %. Der Aufsichtsrat ist weiterhin der Auffassung, dass eine personelle Erweiterung des Vorstands nicht notwendig ist. Für eine Umbesetzung des Vorstands sieht der Aufsichtsrat derzeit ebenfalls keine Veranlassung. Vor diesem Hintergrund hält der Aufsichtsrat die Festlegung einer höheren Frauenquote im Vorstand nicht für zielführend und legt Wert darauf, dass auch künftig ausschließlich die fachliche Qualifikation und die Expertise für die Auswahl zum Mitglied des Vorstands der Gesellschaft ausschlaggebend sein sollen.

c) Zielgröße für die erste Führungsebene unterhalb des Vorstands

Für den Zeitraum ab 01. Mai 2017 hat der Vorstand für den Frauenanteil in der Führungsebene unterhalb des Vorstands eine Zielgröße in Höhe von 30 % und eine Frist von fünf Jahren zu deren Erreichung festgelegt. Bei Festlegung der Zielgröße lag der Frauenanteil in der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands bei 28 %.

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