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Erklärung zur Unternehmensführung

 

Geschlechterquote und Festlegung von Zielgrößen für den Frauenanteil im Aufsichtsrat, Vorstand und in Führungspositionen

Geschlechterquote
Mit dem "Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst" vom 24. April 2015 wurden börsennotierte oder mitbestimmte Unternehmen verpflichtet, Zielgrößen für den Frauenanteil im Vorstand, in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands sowie im Aufsichtsrat festzulegen.

Zur Erfüllung dieser gesetzlichen Vorgaben haben Aufsichtsrat und Vorstand der Rudolf Wöhrl SE Folgendes beschlossen:

a) Zielgröße für den Aufsichtsrat

Für den Zeitraum ab dem 1. Mai 2017 hat der Aufsichtsrat im Hinblick darauf, dass er auf die Wahl der Arbeitnehmervertreter keinen Einfluss hat, eine Zielgröße von 50 % für den Frauenanteil auf Seiten der Anteilseignervertreter festgelegt. Zur Erreichung der Zielgröße wurde eine Frist bis zum 30. Juni 2022 festgelegt. Zum Zeitpunkt der Festlegung der Zielgröße betrug der Frauenanteil im Gesamtaufsichtsrat 33,33 % und unter den Anteilseignervertretern 50 %.

b) Zielgröße für den Vorstand

Für den Zeitraum ab dem 1. Mai 2017 hat der Aufsichtsrat für den Frauenanteil im Vorstand eine Zielgröße von 0 % und eine Frist zu deren Erreichung bis zum 30. Juni 2022 festgelegt. Bei Festlegung der Zielgröße betrug der Frauenanteil im Vorstand 0 %. Der Aufsichtsrat ist weiterhin der Auffassung, dass eine personelle Erweiterung des Vorstands nicht notwendig ist. Für eine Umbesetzung des Vorstands sieht der Aufsichtsrat derzeit ebenfalls keine Veranlassung. Vor diesem Hintergrund hält der Aufsichtsrat die Festlegung einer höheren Frauenquote im Vorstand nicht für zielführend und legt Wert darauf, dass auch künftig ausschließlich die fachliche Qualifikation und die Expertise für die Auswahl zum Mitglied des Vorstands der Gesellschaft ausschlaggebend sein sollen.

c) Zielgröße für die erste Führungsebene unterhalb des Vorstands

Für den Zeitraum ab 01. Mai 2017 hat der Vorstand für den Frauenanteil in der Führungsebene unterhalb des Vorstands eine Zielgröße in Höhe von 30 % und eine Frist von fünf Jahren zu deren Erreichung festgelegt. Bei Festlegung der Zielgröße lag der Frauenanteil in der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands bei 28 %.

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